SIP Schuldner-und Insolvenzberatung Potsdam e.V.

gemeinnütziger Verein i.S. §§ 51,59,60 und 61 AO
als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren staatlich anerkannt*
Die Chance...

...für alle redlichen Schuldner
RESTSCHULDBEFREIUNG!

Wir helfen Ihnen!

mehr
Sie finden uns...

in drei Städten im Land Brandenburg. Mit Unterstützung unser Partner sind wir in der Lage auch temporäre Beratungsstellen zu betreuen. Sie reichen uns...

hier

Helfen Sie uns helfen!

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich ausschließlich aus Spenden und staatlichen Zuschüssen finanziert.
Jeder Euro hilft uns helfen!

zum Spendenkonto

Beratungshilfe

Bei persönlicher Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, sich vom Amtsgericht des Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein erteilen zu lassen. Mit diesem kann man eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

mehr

Basiskonto

Seit dem 19.06.2016 hat jeder Verbraucher in Deutschland, unabhängig von seiner Bonität, das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das sogenannte Basiskonto.


mehr

P-Konto

Seit dem 01.07.2010 gibt es das sogenannte P-Konto. Damit ist der pfändungsfreie Betrag geschützt und der Schuldner bekommt bis zu der bezeichneten Höhe problemlos Guthaben auf dem Konto ausgezahlt.


mehr

Kontopfändung

Kontopfändung ist die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

mehr

Lohn-/Gehaltspfändung

Arbeitgeber, die für Gläubiger Lohnpfändungen durchführen müssen, sind verpflichtet, ihre Zahlungen an Schuldner und Gläubiger an die aktuellen Pfändungsgrenzen anzupassen.

mehr

Unterhaltpfändung

Sofern Unterhaltsberechtigte oder das Jugendamt die Vollstreckung aufgrund ausstehender Unterhaltsforderungen betreibt, finden die Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung keine Anwendung.

mehr

PfÜB

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) wird auf Antrag vom Amtsgericht erlassen. Behörden können für öffentlich-rechtliche Forderungen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.

mehr

nicht pfändbar

Bestimmte Einkommensbestandteile sind unpfändbar, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Andere Bezüge sind nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO).

mehr

mehr behalten dürfen

Falls das nach der Pfändung verbleibende Resteinkommen den notwendigen Lebensunterhalt des Schuldners nicht deckt, kann dieser beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Heraufsetzung des unpfändbaren Betrags stellen.

mehr

Pfändungstabelle 2017

In der Pfändungstabelle sind die Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgelegt.

mehr

Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 01.01.2017 wurden auch die Bedarfssätze der "Düsseldorfer Tabelle" erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder.

mehr

Vorsorgeleistungen

Die Pfändungsfreigrenzen erhöhten sich nach in Kraft treten des "Gesetzes zum Pfändungsschutz für die gesetzliche Altersvorsorge" ab 7 durch zusätzliche Vorsorge-Pfändungsgrenzen.

mehr

Kindergeld

Die Kindergeldauszahlung erfolgt monatlich über die Familienkassen bzw. bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst über den Arbeitgeber an den Kindergeldberechtigten.

mehr

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll Familien im Niedrigeinkommensbereich mit Kindern unter 25 Jahren spürbar entlasten und m Kinderarmut bekämpfen.

mehr

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien, indem durch die Selbstbetreuung des Kindes wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird.

mehr